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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Planungs- und Implementierungsleistungen (Workspace Engineering, Licht- und Akustikplanung) der Lununeex Group Austria GmbH gegenüber Unternehmern (B2B). Entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Lununeex Group sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines individuellen Projektvertrages zustande.

3. Leistungsumfang und Mitwirkung

Der genaue Umfang der Planungs- und Ingenieursleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Projektierung notwendigen Unterlagen (z.B. Grundrisspläne, Brandschutzgutachten) zeitgerecht bereitzustellen.

4. Honorare und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (20%). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im unternehmerischen Verkehr (9,2 % über dem Basiszinssatz) berechnet.

5. Gewährleistung und Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Für Mängel leisten wir primär durch Nachbesserung Gewähr. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche von uns erstellten Entwürfe, Pläne, Berechnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum der Lununeex Group Austria GmbH. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung aller im Rahmen des Projekts ausgetauschten betrieblichen und technischen Informationen.

8. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.